Wie fülle ich den Antrag richtig aus
Jeder Versicherte kann auch bei seiner Krankenkasse den Antrag auf Bewilligung einer Rehabilitationsmaßnahme stellen. In der Regel ist der erste Ansprechpartner immer der Arzt. Die Krankenkasse entscheidet, wer Kostenträger / Bezahler der Reha-Maßnahme ist:
Rentenversicherung:
Patienten, die rentenversicherungspflichtig sind, arbeiten oder arbeitssuchend sind
Krankenversicherung:
Rentner oder Hausfrauen, die keine Leistungen anderer Kostenträger erhalten
Unfallversicherung:
Beschwerden sind Folgen eines Arbeits- oder Verkehrsunfalles
Private Krankenversicherung:
Ein entsprechender Tarif ist vereinbart
Beihilfestelle:
Beamte, die für sich oder Familienmitglieder med.therap. Hilfe benötigen
Sozialamt:
wenn kein anderer Kostenträger in Frage kommt
Kriegsopferfürsorge/Kriegsopferversorgung:
Wehr- und Zivildienstleistende, Opfer von Gewalttaten oder Kriegsversehrte
IHR KOSTENTRÄGER stellt Ihnen das notwendige Antragsformular zur Verfügung!


