Reha
Die Medizinische Rehabilitation ist ein wesentliches Element bei der Behandlung von chronischen Erkrankungen. Mit moderner Diagnostik und Therapien werden Krankheiten gelindert und die Beschwerden verbessert. Dabei trägt die aktive Mitwirkung des Patienten wesentlich zum Erfolg der Reha-Maßnahme bei.
Chronische Erkrankungen, die zu häufigen Fehlzeiten im Beruf, zu großen Einschränkungen im Familien- bereich oder zu erhöhtem Medikamentenkonsum führen, machen eine Therapie erforderlich, die zu einer Verbesserung der Gesundheitssituation führen soll.
Rehabilitation ist als gesetzliche Aufgabe in das Gesamtkonzept der Sozialen Sicherheit eingeordnet. Jeder hat ein Recht auf eine Rehabilitation - wenn die medizinischen Voraussetzungen gegeben sind.
Der erste Schritt ist der Antrag auf Bewilligung einer medizinischen Reha, den Sie in aller Regel bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse (gilt für Kinder, Rentner, Hausfrauen) oder Rentenversicherung (gilt für rentenversicherungspflichtige Beschäftigte) einreichen und zwar zusammen mit einem befürwortenden Gutachten ihres behandelnden Arztes. Der Kostenträger prüft dann Antrag und Gutachten und genehmigt ggf. die Reha.
Zuständig für eine Rehabilitation können neben den gesetzlichen Krankenkassen und Renten- versicherungen auch Unfallversicherungen (bei einem Schul- oder Arbeitsunfall), Sozialämter (für eine soziale Rehabilitation), Kriegsopferfürsorge/ Kriegsopferversorgung (bei Kriegsversehrten, Wehr- und Zivildienstleistenden sowie Opfern von Gewalt), Beihilfestellen (für Beamte) Lind die Privaten Krankenversicherungen sein.
Für eine aus medizinischer Sicht erforderliche Rehabilitation werden die Kosten von den zuständigen Kostenträgern übernommen. Sie haben allerdings einen Eigenanteil.
Die Auswahl einer geeigneten Klinik ist für den Reha-Erfolg von besonderer Bedeutung. Sie können gern gemeinsam mit Ihrem Arzt eine für Sie geeignete Klinik vorschlagen.


