AHB

Ein weiteres stationäres Rehabilitationsverfahren ist die Anschlussheilbehandlung (AHB) oder die Anschlussrehabilitation (AR). Die Einleitung eines AHB- oder AR-Verfahrens obliegt den Ärzten bzw. dem Sozialdienst des Akutkrankenhauses (bei onkologischen Erkrankungen auch niedergelassene Arztpraxen). Die Feststellung der AHB sollte möglichst frühzeitig im Krankenhaus getroffen werden, jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Akutbehandlung angetreten werden. In der Klinik DER FÜRSTENHOF ist es möglich, sowohl orthopädische als auch gynökologische Anschlussheilbehandlungen / Anschlussrehabilitation durchzuführen.

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